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MWST nach vereinnahmtem Entgelt bei Saldosteuersatz – Was du beachten musst

Vereinnahmtes Entgelt? So funktioniert die Korrektur mit Infinity.

Diese Woche aktualisiert

Wenn du deine MWST nach vereinnahmtem Entgelt abrechnest, zählt nicht das Rechnungsdatum, sondern der Zeitpunkt der Zahlung. Unsere Software arbeitet standardmässig nach vereinbartem Entgelt (Forderungsdatum), was in der Schweiz der Regelfall ist. Falls du aber nach vereinnahmtem Entgelt mit Saldosteuersatz arbeitest, erklären wir dir hier, wie du trotzdem korrekt abrechnen kannst.

Saldosteuersatz & vereinnahmtes Entgelt

Wenn du mit dem Saldosteuersatz arbeitest, wird die Steuer pauschal auf dem vereinnahmten Umsatz berechnet – und nur dieser ist relevant.

Unsere Software verbucht standardmässig alle ausgestellten Rechnungen als Umsatz. Das ist kein Problem, solange du am Ende des Semesters oder Jahres einmal korrekt rechnest.

Vorgehen

  1. Gesamten Umsatz im System ermitteln (alle ausgestellten Rechnungen)

  2. Debitorenbestand (offene Rechnungen) per 31.12. abziehen

  3. Differenz = vereinnahmter Umsatz

  4. Vereinnahmter Umsatz × Saldosteuersatz = MWST-Schuld

Beispiel:

  • Umsatz laut Software 2025: CHF 120’000

  • Offene Forderungen per 31.12.: CHF 20’000

  • Alle Forderungen per 31.12.: CHF 35'000

  • Saldosteuersatz (eigenen Satz verwenden): 6.5 %

Berechnung:

  1. Vereinnahmter Umsatz berechnen (Umsatz - Offene Forderungen)
    → CHF 120'000 - CHF 20'000 = CHF 100'000

  2. Steuerschuld berechnen (Vereinnahmter Umsatz × Saldosteuersatz)
    → CHF 100'000 × 6.5% = CHF 6'500

Falls du in den Semesterabrechnungen zu viel deklariert hast, kannst du das im nächsten Semester korrigieren.

Verbuchung:

  • MWST-Erfassung Ende Semester
    3809 MWST Saldosteuersatz an 2201 Abrechnungskonto MWST CHF 2'275 (6.5% aller Forderungen)

  • Korrektur Vereinnahmt
    2201 Abrechnungskonto MWST and 3809 MWST Saldosteuersatz CHF 1'300 (6.5% der offenen Forderungen)

Wir empfehlen zwei neue Konten zu erstellen:
→ 3809 MWST Saldosteuersatz

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