Wenn du deine MWST nach vereinnahmtem Entgelt abrechnest, zählt nicht das Rechnungsdatum, sondern der Zeitpunkt der Zahlung. Unsere Software arbeitet standardmässig nach vereinbartem Entgelt (Forderungsdatum), was in der Schweiz der Regelfall ist. Falls du aber nach vereinnahmtem Entgelt mit Saldosteuersatz arbeitest, erklären wir dir hier, wie du trotzdem korrekt abrechnen kannst.
Saldosteuersatz & vereinnahmtes Entgelt
Wenn du mit dem Saldosteuersatz arbeitest, wird die Steuer pauschal auf dem vereinnahmten Umsatz berechnet – und nur dieser ist relevant.
Unsere Software verbucht standardmässig alle ausgestellten Rechnungen als Umsatz. Das ist kein Problem, solange du am Ende des Semesters oder Jahres einmal korrekt rechnest.
Vorgehen
Gesamten Umsatz im System ermitteln (alle ausgestellten Rechnungen)
Debitorenbestand (offene Rechnungen) per 31.12. abziehen
Differenz = vereinnahmter Umsatz
Vereinnahmter Umsatz × Saldosteuersatz = MWST-Schuld
Beispiel:
Umsatz laut Software 2025: CHF 120’000
Offene Forderungen per 31.12.: CHF 20’000
Alle Forderungen per 31.12.: CHF 35'000
Saldosteuersatz (eigenen Satz verwenden): 6.5 %
Berechnung:
Vereinnahmter Umsatz berechnen (Umsatz - Offene Forderungen)
→ CHF 120'000 - CHF 20'000 = CHF 100'000
Steuerschuld berechnen (Vereinnahmter Umsatz × Saldosteuersatz)
→ CHF 100'000 × 6.5% = CHF 6'500
Falls du in den Semesterabrechnungen zu viel deklariert hast, kannst du das im nächsten Semester korrigieren.
Verbuchung:
MWST-Erfassung Ende Semester
3809 MWST Saldosteuersatz an 2201 Abrechnungskonto MWST CHF 2'275 (6.5% aller Forderungen)Korrektur Vereinnahmt
2201 Abrechnungskonto MWST and 3809 MWST Saldosteuersatz CHF 1'300 (6.5% der offenen Forderungen)
Wir empfehlen zwei neue Konten zu erstellen:
→ 3809 MWST Saldosteuersatz