Ab dem 1. Januar 2024 ändern sich die Mehrwertsteuersätze. Hier erklären wir dir, was du als Freelancer oder in deinem Startup beachten musst.
In der Schweiz gibt es drei unterschiedliche MWST-Sätze. Dies ist politisch bedingt, da für gewisse Leistungen wie z.B. in der Hotellerie, bei Nahrungsmitteln oder Medikamenten eine tiefere Besteuerung gewünscht ist.
Diese Sätze werden ab 2024 erhöht, weil das Schweizer Stimmvolk im September 2022 einer Erhöhung der MWST als Zusatzfinanzierung der AHV zugestimmt hat.
Wann muss ich die neuen Steuersätze verwenden?
Ob die neuen oder noch die alten Steuersätze zur Anwendung kommen, ist vom Zeitraum der Leistungserbringung abhängig.
Beachte: Es kann sein, dass dies nicht mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt – d.h. wenn du eine Rechnung für Leistungen stellst, die vollumfänglich im alten Jahr erbracht wurden, gelten trotzdem die alten Steuersätze, auch wenn das Rechnungsdatum im neuen Jahr liegt.
Leistungen ganz im alten Jahr
Für Leistungen, die noch vollumfänglich bis zum 31. Dezember 2023 erbracht worden sind, gelten weiterhin die bestehenden Sätze.
Darunter zum Beispiel:
Verkäufe bis zum 31. Dezember
Abonnements und periodische Leistungen, die im Jahr 2023 enden
Leistung ganz im neuen Jahr
Für Leistungen, die vollumfänglich ab dem 1. Januar 2024 erbracht werden, gelten immer die neuen Steuersätze.
Darunter zum Beispiel:
Verkäufe ab dem 1. Januar
Abonnements und periodische Leistungen, die im Jahr 2024 beginnen
Leistung ist jahresübergreifend
Bei Leistungen, die teilweise nach der Steuersatzerhöhung erbracht werden, wird zwischen der erbrachten Leistung bis zum 31. Dezember 2023 und der Leistung ab dem 1. Januar 2024 unterschieden, sofern die erste Teilleistung noch separat in Rechnung gestellt wird.
Neue Steuersätze in Infinity Finance verwenden
Um die neuen Steuersätze in Infinity Finance für eine bestimmte Transaktion oder Forderungsposition zu verwenden, setze einfach das Häkchen bei «Neue Mehrwertsteuersätze (ab 2024) verwenden» in der Auswahl der MWST.
Diese Option gilt nur für die jeweils markierte Transaktion oder Position in einer Forderung, da andere Geschäftsvorfälle womöglich noch unter die alten Steuersätze fallen.
Für Forderungen, Offerten und Buchungen mit Datum ab 1. Januar 2024 ist diese Option bereits standardmässig markiert. Beachte, dass das Datum der Leistung jeweils relevant ist (siehe Abschnitt oben) – wenn nötig kannst du es per Klick auf das Kästchen korrigieren.
Weiterführende Informationen
Mehr Informationen findest du in der Praxispublikation MWST-Info 19 der Eidgenössischen Steuerverwaltung.