Ab dem 01. Juli 2024 werden für Organisationen mit Saldosteuersatz keine automatischen MWST-Buchungen mehr erstellt.
Damit entfällt die Notwendigkeit, die Differenz zwischen geschuldeter Steuer basierend auf dem tatsächlichen Saldosteuersatz und dem Standardsatz manuell zu verbuchen.
Warum diese Änderung?
Diese Änderung vereinfacht die korrekte Buchführung für Organisationen mit Saldosteuersatz, da keine manuellen Buchungen mehr notwendig sind, um die Differenz zwischen Steuerschuld und auf Rechnungen ausgewiesener MWST zu verbuchen.
Bislang haben wir im Jahresabschluss-Assistenten für Organisationen mit Saldosteuersatz folgende Voraussetzung gezeigt:
✅ Du hast die geschuldete Steuer im Konto «Geschuldete MWST» (2200) auf deine geschuldete MWST nach deinen Saldosteuersätzen angepasst.
Im Konto 2200 sammelt Infinity Finance die Mehrwertsteuer, die auf deinen Forderungen ausgewiesen ist. Bei der Abrechnung via Saldosteuersatz solltest du den Steuerbetrag in diesem Konto mit einer Umbuchung zu Ertrag auf den tatsächlich fälligen Steuerbetrag nach deinen individuellen Saldosteuersätzen reduzieren.
Diese Buchung beim Jahresabschluss ist somit ab der MWST-Periode des 2. Halbjahres 2024 nicht mehr notwendig.
Was ändert sich für mich?
Für Organisationen mit effektiver MWST-Abrechnung ändert sich nichts.
Für Organisationen mit Saldosteuersatz ist es ab dem 2. Halbjahr 2024 nicht mehr notwendig, vor dem Jahresabschluss das Konto 2200 manuell zu bebuchen.