Infinity hat zurzeit keine eingebaute Funktion, um Akontorechnungen oder Teilrechnungen direkt aus einer Offerte zu erstellen. Du kannst die Möglichkeiten in diesem Hilfecenter-Artikel nutzen, um solche Rechnungen zu stellen.
Um solche Rechnungen an deine Kunden zu stellen, empfehlen wir, mehrere Forderungen für jede Teilrechnung anzulegen. Es gibt 3 Möglichkeiten, wie du dies machen kannst:
Möglichkeit 1: Teilrechnungen über Projekte stellen
Wenn du eine Teilrechnung für die monatsweise bereits erledigten Arbeiten für ein Projekt stellen möchtest und die Arbeiten in einem Projekt eingetragen hast, kannst du die Funktion «In Rechnung stellen» nutzen und nur die jeweiligen gewünschten Arbeiten anhäkeln, die in der Teilrechnung inbegriffen sein sollten.
Möglichkeit 2: Einfache Teilrechnung manuell erstellen
Du kannst ganz gewöhnlich eine neue Forderung erstellen und dann den jeweiligen Teilbetrag in Rechnung stellen und mit einem entsprechenden Text, z.B. “50% Anzahlung auf Projektsumme gemäss Offerte vom 01. Januar 2025“, versehen.
Dies ist die einfachste Lösung, wenn du eine fixe Anzahlung in Rechnung stellen möchtest.
Hier ein Beispiel, wie dies auf der Forderung aussehen könnte:
Möglichkeit 3: Teilrechnungen aus Offerte duplizieren
Alternativ kannst du deine Offerte auch in der Seitenleiste via «Duplizieren als…» als Forderungen duplizieren und dann mittels Rabattpositionen die noch nicht fälligen Teilbeträge sowie bereits geleistete Anzahlungen abziehen.
Mit diesem Vorgehen sind alle Details und Positionen der Offerte auch auf der Forderung ersichtlich.
Um eine Rabattposition hinzuzufügen, bearbeite die Forderung und klicke in der Seitenleiste auf «Neuer Rabatt». Für die Rabattpositionen kannst du dann den Text «Rabatt» ändern, z.B. zu:
./. Noch nicht fällige Teilzahlungen
./. Anzahlung vom 01.01.2025 (CHF 1'081.00 inkl. MWST)
Betrag exkl. MWST in Rabattposition abziehen!
Beachte, wenn du MWST-pflichtig bist und die Forderungen netto stellst (Einstellung “MWST zu Preisen dazu rechnen“, welche standardmässig aktiv ist), dass du bei den Reduktionen nur die Beträge exkl. MWST abziehst, da du ansonsten einen zu tiefen Rechnungsbetrag verrechnest. Beachte hierzu die untenstehende Veranschaulichung.
Wenn du die MWST in Forderungen auf den Bruttomodus umgestellt hast, musst du die Beträge inkl. MWST abziehen.
Zur Veranschaulichung ein Beispiel eines Projektes von CHF 10'000.00 (exkl. MWST), welches in 3 Teilzahlungen von CHF 5'000, CHF 4'000 und CHF 1'000 aufgeteilt ist:
In der Teilzahlung 1 ziehst du mit einer Rabattposition «./. Noch nicht fällige Teilzahlungen» den Anteil ab, den du noch nicht in Rechnung stellst:
In der Teilzahlung 2 ziehst du auch wieder den restlichen Anteil ab, den du noch nicht in Rechnung stellst, sowie den Betrag exkl. MWST (bzw. inkl. MWST bei der Bruttomethode) der bereits geleisteten Anzahlung:
In der letzten Teilrechnung ziehst du dann alle bereits geleisteten Anzahlungen ab, sodass nur noch der Restbetrag des Projekts in Rechnung gestellt wird: